Metzger-Innung Rosenheim
Klepperstraße 20 • 83026 Rosenheim
Telefon: 08031 / 30 59 0
E-Mail: ed.miehnesor-krewdnah@ofni

Geschäftszeiten:

Mo – Do: 8.00 – 16.30 Uhr
Fr: 8.00 – 12.00 Uhr

Arbeitsrecht

Du willst dich mit einer eigenen Metzgerei selbstständig machen oder führst bereits einen eigenen Betrieb? Oder bist du bei einem unserer Mitglieder angestellt und dir bereiten manche arbeitsrechtliche Belange Kopfzerbrechen? Wir kennen die richtigen Ansprechpartner: Wende dich mit deinen Fragen oder Problemen an das kompetente Expertenteam vom Metzgerhandwerk Bayern oder konsultiere die Kreishandwerkerschaft unseres Landkreises für eine umfassende Beratung:

Zur Kreishandwerkerschaft Rosenheim

Lebensmittelrecht

Du hast Fragen zum Thema Lebensmittelrecht? Wende dich mit deinem Anliegen an unsere Kollegen vom Metzgerhandwerk Bayern. Sie beantworten dir geduldig alle Fragen, die du auf dem Herzen hast. Auch in allgemeinen rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Belangen steht dir das Service-Team des Metzgerhandwerks Bayern zur Seite und berät dich bei Bedarf ausführlich in puncto Öffentlichkeitsarbeit und Marketing.

Zum Metzgerhandwerk Bayern

Internet- & Onlinerecht

Was du im Unternehmen beachten solltest: Normalerweise hat man als Handwerker keinen Schreibtischjob, doch als Unternehmer muss man sich mit Büroarbeit auseinandersetzen. Und als Arbeitgeber sollte man klar definieren, wie im eigenen Unternehmen bei Arbeiten am PC der Datenschutz und die private Nutzung des Internets gehandhabt werden. Rechtliche Grundlagen, die dabei beachtet werden müssen, erfährst du auf der Website der IHK München und Oberbayern.

Informationen zur Künstlersozialkasse

Für alle „künstlerischen Leistungen“ muss man als Auftraggeber:in einen Beitrag in Höhe von z. Zt. 4,9 % in die Künstlersozialkasse einzahlen. Etwa, wenn du deine Website von einem externen Dienstleistungsbetrieb pflegen lässt oder einen Grafiker mit der Erstellung eines Prospekts beauftragst. Der Gesetzestext ist allerdings so formuliert, dass nur schwer zu verstehen ist, welche Leistungen genau abgabepflichtig sind. Daher sollten Betreiber einer abgabepflichtigen Firma relevante Vorgang grundsätzlich der Künstlersozialkasse melden. Diese prüft die Abgabepflicht und entscheidet abschließend. Einen entsprechenden Meldebogen erhältst du bei der Künstlersozialkasse.

Bogen jetzt herunterladen